Tipps zur Finanzierung
BAföG für die Erstausbildung
Für Schüler in der Erstausbildung (ansonsten bis zum 30. Lebensjahr) gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Weitere Informationen zum BAföG
www.bafoeg-rechner.de
www.das-neue-bafoeg.de
InfoHotline 0800 - 223 63 41 (gebührenfrei)
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Bildungskredit
www.bildungskredit.de
InfoHotline 0800 - 223 63 41 (gebührenfrei)
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Bei Erfüllung der individuellen Zugangsvoraussetzungen ist eine Einzelfallförderung durch die Agentur für Arbeit / JobCenter nach SGB II oder III grundsätzlich möglich. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater!
Förderung durch die Bundeswehr
Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert.
Steuerliche Berücksichtigung
Das Schulgeld ist zu 30 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Da das Steuerrecht jedoch sehr komplex und fortlaufenden Änderungen unterworfen ist, empfehlen wir Schülern und Eltern, sich beim Finanzamt zu erkundigen und gegebenenfalls einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen zu Sonderausgaben
www.steuertipps.de